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   OVG Niedersachsen, 22.02.2007 - 5 ME 241/06   

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https://dejure.org/2007,14774
OVG Niedersachsen, 22.02.2007 - 5 ME 241/06 (https://dejure.org/2007,14774)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.02.2007 - 5 ME 241/06 (https://dejure.org/2007,14774)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 5 ME 241/06 (https://dejure.org/2007,14774)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bindung an die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils im Verfahren der Entlassung eines Beamten auf Widerruf

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 40 Abs. 1 BG,NI; § 85 Abs. 1 BG,NI; § 114 S. 1 VwGO
    Entlassung eines Beamten auf Widerruf aufgrund der Begehung eines Wohngeldbetruges zu Lasten des Landkreises; Bindung an die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils im Verfahren der Entlassung eines Beamten auf Widerruf; Einschätzung der ...

  • Judicialis

    NBG § 40 Abs. 1; ; NBG § 41 Abs. 4; ; NDO § 126 Abs. 2; ; NDO § 126 Abs. 4; ; NDO § 18 Abs.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung, Feststellungen, tatsächliche, Strafurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entlassung eines Beamten auf Widerruf aufgrund der Begehung eines Wohngeldbetruges zu Lasten des Landkreises; Bindung an die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils im Verfahren der Entlassung eines Beamten auf Widerruf; Einschätzung der ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.12.1991 - 1 DB 18.91

    Disziplinarrecht - Lösungsbeschluß - Einleitungsbehörde - Diszplinargericht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2007 - 5 ME 241/06
    Letzteres ergibt sich daraus, dass sich das mit dem Untersuchungsbericht vom 18. August 2005 abgeschlossene Untersuchungsverfahren nach § 126 Abs. 2 und Abs. 4 NDO richtete und dies eine entsprechende Anwendung des Art. 11 Abs. 6 des Gesetzes zur Neuordnung des niedersächsischen Disziplinarrechtes (Nds. GVBl. 2005, 296 , [316]; vgl. zu dieser Norm: Schriftlicher Bericht zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des niedersächsischen Disziplinarrechtes, LT-Drucks.15/2260, S. 36, Zu Artikel 10/1 - Übergangsvorschriften) in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Satz 1 NDO rechtfertigt, die im Übrigen zugleich dazu führt, dass auch der Senat und das Gericht der Hauptsache grundsätzlich an die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts gebunden sind (vgl.: BVerwG, Urt. v. 20.12.1991 - 1 DB 18.91 -, BVerwGE 93, 214 [217 f.], Urt. v. 22.06.1982 - BVerwG 2 C 44.80 -, BVerwGE 66, 19 [20 f.] und Beschl. v. 01.04.1975 - BVerwG VI B 19.75 -, Buchholz 232 § 331 BBG Nr. 21).

    Dieser Bindung steht weder entgegen, dass das Strafurteil gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 StPO mit abgekürzten Gründen versehen ist (vgl.: BVerwG: Urt. v. 20.12.1991 - 1 DB 18.91 -, a. a. O., S. 216 f.), noch dass es das Ergebnis einer Verfahrensabsprache darstellen mag.

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2007 - 5 ME 241/06
    Ernstlich zweifelhaft ist dies unter anderem dann, wenn begründete Zweifel an der persönlichen Eignung des Beamten für die angestrebte Laufbahn bestehen (Nds. OVG, Beschl. v. 23.01.1998 - 5 M 5562/97 -, DÖD 1998, 213, zitiert nach Juris, RdNr. 6 des Langtextes, m. w. N.), weil der Beamte wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat als charakterlich ungeeignet für den angestrebten Beruf erscheint (BVerwG, Urt. v. 09.06.1981 - BVerwG 2 C 48.78 -, BVerwGE 62, 267 [270 f.]).
  • BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 44.80

    Disziplinarrecht - Maßnahmeverbot - Beamter auf Probe - Dienstvergehen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2007 - 5 ME 241/06
    Letzteres ergibt sich daraus, dass sich das mit dem Untersuchungsbericht vom 18. August 2005 abgeschlossene Untersuchungsverfahren nach § 126 Abs. 2 und Abs. 4 NDO richtete und dies eine entsprechende Anwendung des Art. 11 Abs. 6 des Gesetzes zur Neuordnung des niedersächsischen Disziplinarrechtes (Nds. GVBl. 2005, 296 , [316]; vgl. zu dieser Norm: Schriftlicher Bericht zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des niedersächsischen Disziplinarrechtes, LT-Drucks.15/2260, S. 36, Zu Artikel 10/1 - Übergangsvorschriften) in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Satz 1 NDO rechtfertigt, die im Übrigen zugleich dazu führt, dass auch der Senat und das Gericht der Hauptsache grundsätzlich an die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts gebunden sind (vgl.: BVerwG, Urt. v. 20.12.1991 - 1 DB 18.91 -, BVerwGE 93, 214 [217 f.], Urt. v. 22.06.1982 - BVerwG 2 C 44.80 -, BVerwGE 66, 19 [20 f.] und Beschl. v. 01.04.1975 - BVerwG VI B 19.75 -, Buchholz 232 § 331 BBG Nr. 21).
  • VGH Hessen, 22.06.1999 - 1 TG 1524/99

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf: Zusammentreffen mehrerer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2007 - 5 ME 241/06
    Da der einen solchen Verzicht ermöglichende § 41 Abs. 4 Satz 2 NBG (vgl. hierzu: Schriftlicher Bericht zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des niedersächsischen Disziplinarrechts, LT-Drucks. 15/2260, S. 28, Zu Nummer 4 [§ 41]) zum Zeitpunkt der Einleitung dieser Untersuchung noch nicht anwendbar war, wäre das allenfalls dann in Betracht gekommen, wenn sich die Antragsgegnerin darauf festgelegt hätte, eine mangelnde Eignung des Antragstellers allein aus dem abgeurteilten Delikt herzuleiten und nicht damit zu argumentieren, dass dieses zusammen mit den weiteren dem Antragsteller zur Last gelegten Betrugstaten ein Dienstvergehen sei (vgl. Bieler/Lukat, NDO - Kommentar, Stand: September 2001, RdNr. 3 zu § 126; VGH Kassel, Beschl. v. 22.06.1999 - 1 TG 1524/99 -, NVwZ-RR 2000, 236 [237]; zweifelnd: Janzen/Claussen, BDO, 8. Aufl. 1996, RdNr. 2 zu § 126).
  • OVG Niedersachsen, 23.01.1998 - 5 M 5562/97

    Beamtenrecht; Entlassung eines Beamten; Beamter auf Widerruf; Eignungsmängel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2007 - 5 ME 241/06
    Ernstlich zweifelhaft ist dies unter anderem dann, wenn begründete Zweifel an der persönlichen Eignung des Beamten für die angestrebte Laufbahn bestehen (Nds. OVG, Beschl. v. 23.01.1998 - 5 M 5562/97 -, DÖD 1998, 213, zitiert nach Juris, RdNr. 6 des Langtextes, m. w. N.), weil der Beamte wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat als charakterlich ungeeignet für den angestrebten Beruf erscheint (BVerwG, Urt. v. 09.06.1981 - BVerwG 2 C 48.78 -, BVerwGE 62, 267 [270 f.]).
  • BVerwG, 01.04.1975 - 6 B 19.75
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2007 - 5 ME 241/06
    Letzteres ergibt sich daraus, dass sich das mit dem Untersuchungsbericht vom 18. August 2005 abgeschlossene Untersuchungsverfahren nach § 126 Abs. 2 und Abs. 4 NDO richtete und dies eine entsprechende Anwendung des Art. 11 Abs. 6 des Gesetzes zur Neuordnung des niedersächsischen Disziplinarrechtes (Nds. GVBl. 2005, 296 , [316]; vgl. zu dieser Norm: Schriftlicher Bericht zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des niedersächsischen Disziplinarrechtes, LT-Drucks.15/2260, S. 36, Zu Artikel 10/1 - Übergangsvorschriften) in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Satz 1 NDO rechtfertigt, die im Übrigen zugleich dazu führt, dass auch der Senat und das Gericht der Hauptsache grundsätzlich an die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts gebunden sind (vgl.: BVerwG, Urt. v. 20.12.1991 - 1 DB 18.91 -, BVerwGE 93, 214 [217 f.], Urt. v. 22.06.1982 - BVerwG 2 C 44.80 -, BVerwGE 66, 19 [20 f.] und Beschl. v. 01.04.1975 - BVerwG VI B 19.75 -, Buchholz 232 § 331 BBG Nr. 21).
  • VG Osnabrück, 23.03.2007 - 3 B 39/06

    Beamtenverhältnis; Beamter; Beförderung; Einstellung; Ernennung; Frist;

    Dies gilt vor allem deshalb, weil der Dienstherr und die Gerichte bei der Beurteilung der Unwürdigkeit i.S.d. § 19 Abs. 1 Nr. 2 NBG an die tatsächlichen Feststellungen und die Subsumtion in dem rechtskräftigen Strafurteil gebunden sind (GKÖD K § 12 Rn. 20; dies drängt sich in Analogie zu § 24 NDiszG auf, vgl. OVG Lüneburg, B. v. 22.02.2007 - 5 ME 241/06-, sowie B. v. 02.03.2007 - 5 ME 252/06 -, zu § 34 und 84 Abs. 1 WDO für die Entlassung eines Soldaten ).
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